Jede LTD muss in der Regel binnen 9 Monaten den Vorjahres-Account beim Companies House einreichen. Ausnahmen gelten zum Beispiel für die erste Einreichung und für PLC's. Dieser Beitrag behandelt die Folgen verspäteter Account Einreichung beim Companies House in England.
Eine verspätete Abgabe der Annual Accounts beim Companies House führt zu Strafgebühren und eine Nicht-Einreichung zur Löschung Ihrer Gesellschaft.
Die Strafgebühren (Penalties) werden erst kurz nach Eingang der Annual Accounts in England errechnet, und es wird im Anschluss eine entsprechende Rechnung vom Companies House an das registered Office Ihrer Limited gesendet.
Die Gebühren errechnen sich anhand der Anzahl an Monaten, mit der die Abgabefrist überschritten wurde und wären dann von Ihnen direkt an das Companies House zu überweisen.
Für die verspätete Veröffentlichung von Jahresabschlüssen (Accounts) beim engl. Companies House fallen folgende Bussgelder an:
- Nicht mehr als 1 Monat: GBP 150
- Mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 3 Monate: GBP 375
- Mehr als 3 Monate, aber nicht mehr als 6 Monate: GBP 750
- Mehr als 6 Monate: GBP 1500
Bußgelder werden durch das Companies House verdoppelt, wenn die Gesellschaft auch im letzten Jahr verspätet eingereicht hat.
Weiterführende Informationen zu late filing Bussgeldern finden Sie hier: https://www.gov.uk/government/publications/late-filing-penalties/late-filing-penalties
Hinweise zur Bezahlung von Bussgeldern, inkl. der Bankverbindung des Companies House, finden Sie hier: https://www.gov.uk/pay-a-penalty-for-filing-company-accounts-late