Einzelunternehmen Einzelunternehmen Die einfachste und schnellste Form um geschäftlich tätig zu werden, ist ein Einzelunternehmen. Der Beginn der Tätigkeit wird dem Gewerbeamt angezeigt. Sofern Ihr Geschäft genehmigungspflichtig ist (z.Bsp. Makler Tätigkeiten) stehen wir Ihnen auch hierfür gern optional zur Verfügung.
GmbH GmbH Die GmbH ist die klassische Rechtsform in Deutschland. Bei Gründung müssen auf das Stammkapital mindestens 12.500 eingezahlt werden.
UG (haftungsbeschr.) UG (haftungsbeschr.) Die UG ist häufig der erste Schritt zur vollwertigen GmbH. Bei Gründung muss zunächst nur ein geringes Stammkapital (wie empfehlen jedoch min. EUR 500) aufgewendet werden. Bei späterer Aufstockung auf EUR 25.000 (eingezahlt min. 12.500) kann der Rechtsformzusatz "GmbH" geführt werden.