Gibraltar Company

Gibraltar Company

Gründung

Kosten: 2.300,00 € netto (Gesamt-Brutto 2.737,00 €) inkl. Kosten und Auslagen




Warum Gibraltar Company?

Gibraltar hat eine stabile Gerichtsbarkeit und einen guten Ruf. Um eine Gesellschaft zu gründen, muss mindestens ein Verwaltungsratsmitglied, ein Sekretär und ein Aktionär ernannt werden. Es ist jedoch keine Voraussetzung, dass der Geschäftsführer oder Aktionär in Gibraltar ansässig sein muss. Sollten diese identisch sein, muss ein anderer Sekretär bestellt werden. Es gibt keine Mindestkapitalanforderung. 

Die Haftung ist beschränkt. Das heißt, ein Durchgriff auf Gesellschafter der Firma ist ausgeschlossen.
Der Steuersatz im Gründungsland der Gesellschaft beträgt 10.00 %.
Die Gesellschaft ist in Deutschland rechtsfähig. D.h., sie kann Träger eigener Rechte und Pflichten sein.


Leistungsumfang:

Unser Gründungspaket erhält alle Leistungen der Gründung und ordnungsgemäßen Verwaltung Ihrer neuen Gesellschaft in Gibraltar (EU). Im Preis enthalten ist neben der Gründung auch bereits das registrierte Office in Gibraltar und die Verwaltung sowie die Registrierungsgebühr im ersten Jahr (12 Monate).  

Gründung

  Gründung

  Gründungsurkunde

  Satzung

  Bestellungsbeschluss der Direktoren

  Steuernummer (TIN)

  Verzeichnis der Direktoren

  Register der Mitglieder 

  Aktienzertifikate

  Übersendung aller Unterlagen per E-Mail und postalisch 

Service Paket (jeweils 12 Monate)

  eingetragener Sitz für 1 Jahr

  Stellung Company Sekretär für 1 Jahr

  Bescheinigung der Registrierungsgebühren der Regierung für 1 Jahr

Folgekosten Service-Paket ab dem 2. Jahr: 2000,00 EUR (netto), 2380,00 EUR (brutto) (Unternehmen in Gibraltar müssen eine jährliche Verlängerungsgebühr entrichten sowie eine Statuserklärung abgeben)



Gibraltar Company

Kosten: 2.300,00 € netto (Gesamt-Brutto 2.737,00 €) inkl. Kosten und Auslagen


SKU17001
Shortcodegibraltar-company
Preis (netto)2.300,00 €
MWSt437,00 €
Preis (brutto)2.737,00 €
inkl. Kosten und Auslagen
Steuersatz im Gründungsland in %10.00
Hinweis zum Steuersatz

Das Gesetz von Gibraltar basiert auf englischem Recht. Es ist jedoch vom britischen Rechtssystem getrennt. Gesellschaften, die ihre Gewinne nicht direkt oder indirekt in Gibraltar erwirtschaften, sind von der lokalen Steuer befreit.

Beachten Sie bitte, dass es für die Frage, in welchem Land zu versteuern ist, in der Regel auf den Ort ankommt, an dem die geschäftserheblichen Entscheidungen getroffen werden.  Bei steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland unterliegt die Gesellschaft der deutschen Körperschaftssteuer (15%) und der Gewerbesteuer.

Rechtsfähig in Deutschland
Haftungsbeschränkt

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