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Ablauf der Ltd Löschung

Dieser Beitrag enthält Informationen zum Ablauf der Löschung einer Limited aus dem Companies House und zur Abmeldung der Ltd in Deutschland.

Die freiwillige Löschung einer Limited aus dem Companies House erfolgt mittels eines Löschungsformulars, das in der Regel elektronisch für die LTD eingereicht wird. 

Vorab ist ein Beschluss über die Löschung der Limited zu fassen. Sofern die Ltd auch in Deutschland aktiv ist empfiehlt es sich in diesem Beschluss auch gleich Regelungen hinsichtlich der Aktivitäten in Deutschland zu fassen. Sofern Sie uns mit der Löschung beauftragen, erstellen wir Ihnen einen entsprechenden Beschlussentwurf, der sodann von Ihnen zu unterzeichnen ist. Diesen können Sie auch als Anlage zu etwaige Abmeldungen bei deutschen Behörden verwenden.

Die Löschung aus dem Companies House erfolgt in den meisten Fällen binnen 2 Monaten nach Einreichung des Löschungsantrages.

Nach erfolgreicher Löschung aus dem Compnies House können Sie in der Detailansicht Ihres online Companies House Registerauszuges unter FilingHistory eine Löschungsbestätigung herunterladen. Ergänzen Sie einfach in dem folgenden Link Ihre Companies Nummer: https://find-and-update.company-information.service.gov.uk/company/tragen Sie hier Ihre Companies Nummer ein/filing-histoy

 

Der Umgang mit den deutschen Behörden:

Handelsregister

Wenn Ihre Limited noch im deutschen Handelsregister eingetragen ist empfiehlt es sich die Austragung der Niederlassung zu beantragen. Dies erfolgt über einen Notar.

Gewerbeamt

Wenn das Gewerbe nicht ohnehin schon im Zuge des Brexit abgemeldet wurde, erfolgt die Abmeldung mittels Gewerbeabmeldungsformulars.

Finanzamt

Das Finanzamt benötigt für Ihre Limited noch eine abschließende Steuererklärung. Da die Steuererklärungsformulare in der Regel erst im Februar/März des Folgejahres zu Verfügung stehen hat sich folgender Ablauf bei vielen unserer Mandaten bewährt: Schreiben Sie oder Ihr Steuerberater das Finanzamt im Zuge der Löschung an und fügen den Löschungsbeschluss bei. Das Anschreiben könnte zum Beispiel wie folgt lauten "... für unsere Gesellschaft XY Limited haben wir die Löschung beschlossen und eingeleitet. Anliegend übersende ich Ihnen eine Abschrift des entsprechenden Löschung-Beschlusses. Wir gehen davon aus, dass die Löschung binnen 2-3 Monaten nach Fassung des Löschungsbeschlusses abgeschlossen sein wird. Ihr Einverständnis vorausgesetzt würden wir die Schlussbilanz auf den 31.12. des Löschungsjahres erstellen und bei Ihnen einreichen, sobald die entsprechenden Steuerformulare zur Verfügung stehen..."

IHK

Schreiben Sie die IHK an und teilen die Löschung der Gesellschaft mit.

 

Steuerliche Hinweis: 

  • Bisher nicht entnommene Gewinne aus der Gesellschaft sind bei Auflösung der Gesellschaft zu besteuern.
  • Hatte die Ltd von Ihren Gesellschaftern wesentliche Betriebsgundlagen (z.Bsp. Immobilien) gemietet, so könnte eine verdeckte Betriebsaufspaltung vorliegen, die unter Umständen aufgelöst wird und Steuern auslöst.

Lassen Sie sich steuerlich beraten, wenn einer dieser Fälle vorliegt.

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Aktualisiert am Mi, 08 Mai 2024 by Firmengruendung.de

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