Notarbescheinigung § 21 BNotO (NB CAR) (Irland)

Notarbescheinigung § 21 BNotO (NB CAR) (Irland)

Existenzbescheinigung eines deutschen Notars

Kosten: 125,00 € netto (Gesamt-Brutto 148,75 €) inkl. Kosten und Auslagen




Warum Notarbescheinigung § 21 BNotO (NB CAR) (Irland)?

Eine Notarbescheinigung ist eine Bestätigung eines deutschen Notars über die Existenz und Vertretungsbefugnis der Limited. Die Bescheinigung wird zum Beispiel für die Handelsregisteranmeldung benötigt. Beachten Sie bitte, dass einige Registergerichte andere Existenz- und Vertretungsbefugnisse fordern; z.Bsp. Sekretär Bescheinigungen oder Certificate of good standing mit Apostille und Übersetzung. In der Regel empfiehlt sich unserer Meinung nach zunächst die Verwendung einer Notarbescheinigung, da diese idR schnell und kostengünstig beschafft werden kann.


Leistungsumfang:

Bescheinigung eines deutschen Notars über die Existenz der Gesellschaft und die Vertre-tungsbefugnis der Direktoren unter Beifügung folgender Unterlagen:

 irischer Handelsregisterauszug

Hinweis: Die Notarbescheinigung darf zur Vorlage / Verwendung nicht älter als 4 bis 6 Wochen sein.



Notarbescheinigung § 21 BNotO (NB CAR) (Irland)

Kosten: 125,00 € netto (Gesamt-Brutto 148,75 €) inkl. Kosten und Auslagen


SKU45001
Shortcodenotarbescheinigung-21-bnoto-nb-car-irland
Preis (netto)125,00 €
MWSt23,75 €
Preis (brutto)148,75 €
inkl. Kosten und Auslagen
Weitere Infos
Hinweis: Die Notarbescheinigung darf zur Vorlage / Verwendung nicht älter als 4 bis 6 Wochen sein.

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