Höhe des Haftungskapitals Firmengruendung.de / Freitag, 19. Januar 2007 0 3922 Bei der Ltd besteht bekanntlich keine Beschränkung bzgl. der Mindesthöhe des Haftungskapitals. Viele Unternehmer gehen deshalb mit der Überlegung "Je weniger desto besser" in eine Gründung, was zunächst nachvollziehbar erscheint. Nicht zu vergessen ist dabei jedoch, dass die Firma nicht in eine Überschuldung geraten darf. Die Frage, welche sich Unternehmer zukünftig zu Recht wohl immer häufiger gefallen lassen müssen ist: "Wie hat sich die Firma finanziert?" Beispiel: Unternehmer A gründet eine LTD mit 100 Pfund. Er hat in den ersten drei Monaten folgende Kosten: Handelsregister und Notarkosten von € 200, Portokosten von € 50, Telefon € 150, Miete € 1.500. Dieses Geld muss natürlich irgendwo hergekommen sein! Aus der Einlage des Unternehmers kam es jedenfalls nicht! In Betracht kommen könnten Finanzierungen (z.Bsp. aus einem Darlehn) oder Einnahmen. Die Tatsache, dass das Ltd-Gesellschaftsrecht dem Unternehmer die Antwort offen lässt wieviel Geld er für sein neues Projekt benötigt, heißt also nicht das er kein Geld benötigt! Es sind also folgende Fragen zu stellen: 1) Wieviel Geld wird für den Geschäftsaufbau benötigt? 2) Woher kommt das Geld (Stammkapital,Fremdfinanzierung,Einnahmen)? 3) Wieviel zusätzliches Sicherheitspolster wird benötigt, damit es zu keiner Unterdeckung kommt? Abschließender Hinweis: Bei Unsicherheiten hierzu ist dringend anzuraten, dass sich Unternehmer bei Bedarf an den Steuerberater wenden, der bei der Erstellung einer Kalkulation und späteren Eröffnungsbilanz unterstützt. Mehr lesen ...