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Einführung Ltd & Co KG

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Eine KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen voll haftet (Komplementär) und mindestens ein anderer Gesellschafter nur mit der Höhe seiner erbrachten Einlage haftet (Kommanditist).  

In der Praxis üblich ist es, die Stellung des Komplementärs durch eine Kapitalgesellschaft zu besetzen. Dies kann entweder durch eine GmbH, AG oder eben durch eine Limited geschehen. Hierdurch wird ein Haftungsdurchgriff auf das private Vermögen der Unternehmer ausgeschlossen. Gleichzeitig bleiben die Vorteile der Personengesellschaft erhalten (hierzu weiter unten). Durch die Einschaltung einer Limited als voll haftenden Gesellschafter kann auch hier der nötige Mindestkapitaleinsatz für ein neues Projekt deutlich beschränkt werden.  

Der Unternehmer kann seine Gewinne aus einer Kommanditgesellschaft zum Beispiel mit Verlusten aus anderen Geschäften (z.B. aus einer anderen Ltd. & Co KG oder Vermietung und Verpachtung) verrechnen. .... weiter lesen  

Gestaltung der Ltd. & Co. KG

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Die Ltd. & Co KG kann auch als Ein-Mann Gesellschaft gegründet werden. Zunächst wird eine Ltd. gegründet. Diese ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und handelt als voll haftender Gesellschafter (Komplementär) der Ltd. & Co KG. Der Unternehmer und/oder weitere Personen werden Kommanditisten mit einer frei zu wählenden Einlage. Die internen Rechtsverhältnisse können wunschgemäß im zu erstellenden Gesellschaftsvertrag der KG ausgestaltet werden. Die KG wird zum dt. Handelsregister angemeldet und als Ltd. & Co KG eingetragen.  

Die Ltd. & Co. KG ist deshalb so interessant, weil sie die wesentlichen Vorteile der Kapitalgesellschaft mit den Vorzügen einer Personengesellschaft verbindet. Zudem wird eine deutsche KG im Handelsregister eingetragen.  

- Die persönliche Haftung ist ausgeschlossen  
- Entnahmen sind einfach möglich  
- Die Besteuerung erfolgt bei den Gesellschaftern. Der Unternehmer kann Gewinne und Verluste einzelner Projekte so miteinander verrechnen. Auch für Unternehmer mit ständigem Aufenthalt im Ausland kann die Ltd. & Co. KG eine sinnvolle Lösung sein, um auf dem deutschen Markt aktiv zu werden.