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Steuerlich soll nach dem Brexit für die LTD alles so bleiben wie es ist - Änderungsanträge der Koalitionsfraktion

Brexit Steuerbegleitgesetz

Firmengruendung.de 0 2928

Am 19.02.2019 wurden in Form von Änderungsanträgen längst überfällige Regelungen und Klarstellungen zur Limited in Deutschland in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Brexit Steuerbegleitgesetz eingebracht. Die entsprechende Umsetzung erscheint sehr wahrscheinlich.  Das Brexit Steuerbegleitgesetzes würde (wenn die Änderungsanträge so auch umgesetzt werden) sicherstellen, dass harte Steuerfolgen durch den Brexit abgefedert werden. Im Körperschaftssteuergesetz wird hierzu zum Beispiel vorgeschlagen einen neuen § 12 Absatz 4 einzuführen. Dieser ordnet die ununterbrochene Zurechnung des Betriebsvermögens zum Körperschaftsteuersubjekt Limited an. Damit wird klargestellt, dass allein der Brexit keine Aufdeckung und Besteuerung der stillen Reserven auslöst.  Weiterhin wird eine Klarstellung im Grunderwerbsteuergesetz vorgeschlagen. Hiernach wird durch den Brexit auch keine Grunderwerbsteuer ausgelöst, wenn die Ltd Eigentümerin von Grundstücken ist.

Inhaberaktien

Firmengruendung.de 0 4529
Eine interessante aber bisher noch kaum in Deutschland bekannte Gestaltungsvariante der englischen Limited ist die Ausgestaltung als Gesellschaft mit Inhaberaktien. Dabei werden im Shareholder Register - also der Gesellschafterlister - keine Namen mehr geführt.  

Außenstehende können insofern durch Blick in das engl. Handelsregister nicht mehr erkennen, wer Gesellschafter (also Inhaber) der Gesellschaft ist.  

Auf den durch die Gesellschaft ausgegebenen Aktien findet sich insofern auch kein Name. Es handelt sich vielmehr um Inhaberpapiere. Die Gesellschafterstellung wird also lediglich durch Vorlage der Aktien nachgewiesen. Die Übertragung der Aktien erfordert bei der Limited bekanntlich keinen Notar.  

Fazit: Inhaberaktien bieten eine interessante Alternative für alle Unternehmer, die besonderen Wert auf Diskretion legen.  

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass keine Treuhandschaften (und damit laufende Kosten) mehr notwendig sind, um Beteiligungen anonym zu halten.  

Gern gründen wir Ihre Gesellschaft mit Inhaberaktien, oder wandeln bestehende Strukturen in Inhaberaktien um.  
Kosten und Zeitaufwand hierfür sind durchaus überschaubar.  

Gern erläutern wir Ihnen die Details zur Limitedgründung mit Inhaberaktien.

Geschäftszweck der LTD und Eröffnung von Niederlassungen

Firmengruendung.de 0 6989

Immer wieder taucht die Frage auf, wo der Geschäftszweck der LTD geregelt ist. Vor der Companies Act 2006 Änderung im Okt 2009 war der Geschäftszweck in der Satzung vermerkt.  

Dies ist nun nicht mehr der Fall.  
Vielmehr regelt der Companies Act 2006 im Part 3, Chapter 4, Sec. 31 (1), dass der Geschäftszweck der LTD unbeschränkt ist, solange eine solche Beschränkung nicht in den Articles der Gesellschaft vermerkt ist.  

Eine Beschränkung könnte durch eine special resolution, und Mitteilung zum Companies House umgesetzt werden.  

Die Unbeschränktheit des Geschäftszwecks umfasst auch das Recht der Gesellschaft Nierderlassungen im Ausland zu  
errichten.  

Gesetzestext:  
CHAPTER 4  
MISCELLANEOUS AND SUPPLEMENTARY PROVISIONS  

Statement of company’s objects  
31 Statement of company’s objects  

(1) Unless a company’s articles specifically restrict the objects of the company, its objects are unrestricted. 

Firmierung als Group und Holding

Firmengruendung.de 0 4925
Die Firmierung „Group“ darf eine Limited im Namen führen, wenn diese Gesellschaft an min. zwei weiteren Gesellschaften Anteile hält.  

Die Firmierung „Holding“ darf eine Limited tragen, wenn sie min. 51% Anteile an min. einem anderen Unternehmen hält. 

Beispiele für die Gestaltung von Firmengruppen

Firmengruendung.de 0 4398

Die nachfolgenden Beispiele sollen einige praktische Möglichkeiten aufzeigen und so Anregungen zur Findung der individuellen Lösung bieten. Sie ersetzen in keinem Fall eine individuelle Beratung nach rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten. Für eine individuelle Rechtsberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Beachten Sie bitte ebenfalls, dass ein rechtsmißbräuchliches Verhalten im Handelsverkehr zu einer persönlichen Durchgriffshaftung führen kann. Ein gutes Beispiel hierfür liefert ein Hamburger Urteil. Hier wurden von einem Unternehmer zwei Gesellschaften gegründet. Über die eine liefen alle Einnahmen und über die andere alle Verbindlichkeiten. Hierdurch sollten Gläubiger benachteiligt werden. Dies führte zu Recht zu einem Durchgriff auf das persönliche Vermögen des Unternehmers. .... weiter lesen  

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