Firmengruendung.de / Donnerstag, 30. März 2006 / Kategorien: Limited (UK) Status der Limited in Deutschland In seiner „Centros“ Entscheidung entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die bis dato praktizierte deutsche Rechtsprechung gegen die europäisch garantierte Niederlassungsfreiheit verstößt. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat dies daraufhin am 13.03.03 bestätigt. Eine engl. Limited ist damit in Deutschland voll rechts und geschäftsfähig. Ein Unternehmer hat damit genauso das Recht, eine Zweigniederlassung in Deutschland zu eröffnen, wie z.B. eine Münchener GmbH eine Zweigniederlassung in Hamburg eröffnen kann. Das bedeutet insbesondere auch, dass mit einer Limited die persönliche private Haftung voll ausgeschlossen ist. Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrages haben sich durch Änderungen der Rechtslage teilweise überholt. Beachten Sie bitte auch unsere neueren Beiträge zur Auswirkung des Brexit Nächster Artikel Eintragung der Limited ins dt. Handelregister Drucken 5821 Tags: CentrosLimited Ähnliche Artikel Grundlagen der LTD Struktur Geschäftszweck der LTD und Eröffnung von Niederlassungen Änderungen von Sekretär oder Direktor Firmierung als Group und Holding Inhaberaktien