Firmengruendung.de / Montag, 10. Januar 2011 / Kategorien: Limited (UK) Inhaberaktien Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrages haben sich durch Änderungen der Rechtslage teilweise überholt. Inhaberaktien sind für die Limited nicht mehr möglich.Eine interessante aber bisher noch kaum in Deutschland bekannte Gestaltungsvariante der englischen Limited ist die Ausgestaltung als Gesellschaft mit Inhaberaktien. Dabei werden im Shareholder Register - also der Gesellschafterlister - keine Namen mehr geführt. Außenstehende können insofern durch Blick in das engl. Handelsregister nicht mehr erkennen, wer Gesellschafter (also Inhaber) der Gesellschaft ist. Auf den durch die Gesellschaft ausgegebenen Aktien findet sich insofern auch kein Name. Es handelt sich vielmehr um Inhaberpapiere. Die Gesellschafterstellung wird also lediglich durch Vorlage der Aktien nachgewiesen. Die Übertragung der Aktien erfordert bei der Limited bekanntlich keinen Notar. Fazit: Inhaberaktien bieten eine interessante Alternative für alle Unternehmer, die besonderen Wert auf Diskretion legen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass keine Treuhandschaften (und damit laufende Kosten) mehr notwendig sind, um Beteiligungen anonym zu halten. Gern gründen wir Ihre Gesellschaft mit Inhaberaktien, oder wandeln bestehende Strukturen in Inhaberaktien um. Kosten und Zeitaufwand hierfür sind durchaus überschaubar. Gern erläutern wir Ihnen die Details zur Limitedgründung mit Inhaberaktien. Vorheriger Artikel Geschäftszweck der LTD und Eröffnung von Niederlassungen Nächster Artikel Von der GmbH zur Limited Drucken 4552 Tags: Bearer SharesInhaberaktienLimited Ähnliche Artikel Grundlagen der LTD Struktur Geschäftszweck der LTD und Eröffnung von Niederlassungen Status der Limited in Deutschland Änderungen von Sekretär oder Direktor Firmierung als Group und Holding