Firmengruendung.de / Donnerstag, 11. Mai 2006 / Kategorien: Limited (UK) Gestaltung der Ltd. & Co. KG Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrages haben sich durch Änderungen der Rechtslage teilweise überholt. Beachten Sie bitte auch unsere neueren Beiträge zur Auswirkung des Brexit. Als Alternative zur englischen Ltd kommt zum Beispiel eine irische Ltd oder eine UG in Betracht. Die Ltd. & Co KG kann auch als Ein-Mann Gesellschaft gegründet werden. Zunächst wird eine Ltd. gegründet. Diese ist eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und handelt als voll haftender Gesellschafter (Komplementär) der Ltd. & Co KG. Der Unternehmer und/oder weitere Personen werden Kommanditisten mit einer frei zu wählenden Einlage. Die internen Rechtsverhältnisse können wunschgemäß im zu erstellenden Gesellschaftsvertrag der KG ausgestaltet werden. Die KG wird zum dt. Handelsregister angemeldet und als Ltd. & Co KG eingetragen. Die Ltd. & Co. KG ist deshalb so interessant, weil sie die wesentlichen Vorteile der Kapitalgesellschaft mit den Vorzügen einer Personengesellschaft verbindet. Zudem wird eine deutsche KG im Handelsregister eingetragen. - Die persönliche Haftung ist ausgeschlossen - Entnahmen sind einfach möglich - Die Besteuerung erfolgt bei den Gesellschaftern. Der Unternehmer kann Gewinne und Verluste einzelner Projekte so miteinander verrechnen. Auch für Unternehmer mit ständigem Aufenthalt im Ausland kann die Ltd. & Co. KG eine sinnvolle Lösung sein, um auf dem deutschen Markt aktiv zu werden. Vorheriger Artikel Firmierung und Markenrecht Nächster Artikel Änderungen von Sekretär oder Direktor Drucken 4010 Tags: Ltd & Co KG Ähnliche Artikel Einführung Ltd & Co KG