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Geschäftszweck der LTD und Eröffnung von Niederlassungen

Immer wieder taucht die Frage auf, wo der Geschäftszweck der LTD geregelt ist. Vor der Companies Act 2006 Änderung im Okt 2009 war der Geschäftszweck in der Satzung vermerkt.  

Dies ist nun nicht mehr der Fall.  
Vielmehr regelt der Companies Act 2006 im Part 3, Chapter 4, Sec. 31 (1), dass der Geschäftszweck der LTD unbeschränkt ist, solange eine solche Beschränkung nicht in den Articles der Gesellschaft vermerkt ist.  

Eine Beschränkung könnte durch eine special resolution, und Mitteilung zum Companies House umgesetzt werden.  

Die Unbeschränktheit des Geschäftszwecks umfasst auch das Recht der Gesellschaft Nierderlassungen im Ausland zu  
errichten.  

Gesetzestext:  
CHAPTER 4  
MISCELLANEOUS AND SUPPLEMENTARY PROVISIONS  

Statement of company’s objects  
31 Statement of company’s objects  

(1) Unless a company’s articles specifically restrict the objects of the company, its objects are unrestricted. 


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