Firmengruendung.de / Dienstag, 2. Mai 2006 / Kategorien: Limited (UK) Firmierung und Markenrecht Ein sehr wichtiger Punkt, der bei der Gründung eines neuen Unternehmens häufig übersehen wird, ist die Überprüfung des gewünschten Firmennamens auf Kollisionen mit bereits bestehenden Schutzrechten anderer Unternehmen. Ein solches Schutzrecht ist zum Beispiel eine Marke. Nationale Marken werden vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auf Antrag und nach Überprüfung der Eintragungsfähigkeit eingetragen. Durch Eintragung erlangt der Markeninhaber ein besonderes Alleinstellungsmerkmal: Er allein bestimmt über Verwendung der geschützten Wort- und/oder Bildmarke in dem jeweils geschützten Rahmen. Eine Marke kann darüber hinaus auch durch Verwendung (ohne Eintragung) Schutz erlangen, wobei die Anforderungen recht hoch liegen und im Einzelfall oft schwer nachweisbar sind. Das Handelsregister trägt den gewünschten Firmennamen ein, soweit dieser noch nicht vergeben, und eintragungsfähig ist. Eine Überprüfung hinsichtlich bestehender Schutzrechte erfolgt nicht. Bereits die Gründung der Gesellschaft kann deshalb u.U. eine Verletzung von Schutzrechten Dritter darstellen. Vorheriger Artikel Eintragung der Limited ins dt. Handelregister Nächster Artikel Gestaltung der Ltd. & Co. KG Drucken 4495 Tags: Limited Ähnliche Artikel Grundlagen der LTD Struktur Geschäftszweck der LTD und Eröffnung von Niederlassungen Status der Limited in Deutschland Änderungen von Sekretär oder Direktor Firmierung als Group und Holding