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EU Niederlassungsfreiheit als Grundlage der LTD in Deutschland

Hinweis: Die Inhalte dieses Beitrages haben sich durch Änderungen der Rechtslage teilweise überholt. Beachten Sie bitte auch unsere neueren Beiträge zur Auswirkung des Brexit.

Einer der wesentlichen Gedanken der Europäischen Union ist die Freizügigkeit seiner Bürger. So kann ein Deutscher genauso unter erleichterten Bedingungen in Frankreich, Spanien oder UK leben und arbeiten wie ein Italiener, Portugiese oder Grieche. 

Diese Freizügigkeit erstreckt sich aber nicht nur auf natürliche Personen (also Menschen), sondern auch auf juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften). So sieht es der Europäische Gerichtshof und seit dem bestätigenden Urteil vom 13.03.2003 auch der BGH. 

Dies bedeutet, dass eine deutsche GmbH problemlos in jedem Mitgliedsstaat tätig werden kann, ohne ihre Rechtsfähigkeit zu verlieren. Natürlich genießen genauso auch Kapitalgesellschaften aus anderen EU Ländern in Deutschland diesen Schutz. 

Deutschen Unternehmern steht damit die Möglichkeit offen, auch in Deutschland mit einer ordnungsgemäß gegründeten Kapitalgesellschaft aus einem EU-Nachbarland tätig zu werden. 
 

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