Firmengruendung.de / Samstag, 16. März 2019 / Kategorien: Limited (UK), Brexit Bundesrat stimmt Brexit Steuerbegleitgesetz zu. Der Bundesrat hat am 15.03.2019 dem Brexit Steuerbegleitgesetz zugestimmt. Damit ist nunmehr der Weg frei für das Inkrafttreten zum Ende März. Steuerlich soll dieses Gesetz Rechtssicherheit für die Ltd in Deutschland bringen. Insbesondere wird ein etwaiger Brexit keine stillen Reserven oder Grunderwerbsteuern auslösen. Das Betriebsvermögen der Limited soll außerdem auch weiterhin körperschaftssteuerlich verstrickt bleiben. Vorheriger Artikel Keine Grunderwerbsteuer durch den Brexit Nächster Artikel Vorteile der Ausgründung von Tochtergesellschaften unter einer UK Ltd Drucken 2900 Tags: BrexitBrexit Steuerbegleitgesetz Ähnliche Artikel Der neue § 12 Absatz 4 KStG - steuerlicher Bestandsschutz für die Limited Die Rechtsfähigkeit der Limited nach dem Brexit Finanzamt Schreiben zur Anerkennung der Limited nach dem Brexit LTD Gesellschafter als umsatzsteuerrechtliches Unternehmen nach § 2 UStG Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und UK und seine Folgen auf die Limited in Deutschland