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EU Niederlassungsfreiheit als Grundlage der LTD in Deutschland

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Einer der wesentlichen Gedanken der Europäischen Union ist die Freizügigkeit seiner Bürger. So kann ein Deutscher genauso unter erleichterten Bedingungen in Frankreich, Spanien oder UK leben und arbeiten wie ein Italiener, Portugiese oder Grieche. 

Diese Freizügigkeit erstreckt sich aber nicht nur auf natürliche Personen (also Menschen), sondern auch auf juristische Personen (z.B. Kapitalgesellschaften). So sieht es der Europäische Gerichtshof und seit dem bestätigenden Urteil vom 13.03.2003 auch der BGH. 

Dies bedeutet, dass eine deutsche GmbH problemlos in jedem Mitgliedsstaat tätig werden kann, ohne ihre Rechtsfähigkeit zu verlieren. Natürlich genießen genauso auch Kapitalgesellschaften aus anderen EU Ländern in Deutschland diesen Schutz. 

Deutschen Unternehmern steht damit die Möglichkeit offen, auch in Deutschland mit einer ordnungsgemäß gegründeten Kapitalgesellschaft aus einem EU-Nachbarland tätig zu werden. 

Warum eigentich eine Ltd.??

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Die Limited kann binnen 24 Stunden gegründet werden und ist sofort haftungsbeschränkt handlungsfähig. D.h. auch ohne deutsche Handelsregistereintragung greift der englische Haftungsschutz. Als Stammkapital reicht 1,50 Euro. Eines Nachweises der Kapitalaufbringung bedarf es nicht. Selbst eine Sachgründung durch Erbringung von Dienstleistungen ist möglich.  

Durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft kann das Betriebsvermögen geschützt werden, indem z.B. die Fahrzeuge oder Werkzeuge im persönlichen Eigentum des Unternehmers belassen werden und der rein operative Geschäftsbetrieb durch die Gesellschaft ausgeübt wird. .... weiter lesen  

Höhe des Haftungskapitals

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Bei der Ltd besteht bekanntlich keine Beschränkung bzgl. der Mindesthöhe des Haftungskapitals.  

Viele Unternehmer gehen deshalb mit der Überlegung "Je weniger desto besser" in eine Gründung, was zunächst nachvollziehbar erscheint. Nicht zu vergessen ist dabei jedoch, dass die Firma nicht in eine Überschuldung geraten darf.  

Die Frage, welche sich Unternehmer zukünftig zu Recht wohl immer häufiger gefallen lassen müssen ist: "Wie hat sich die Firma finanziert?"  

Beispiel: Unternehmer A gründet eine LTD mit 100 Pfund. Er hat in den ersten drei Monaten folgende Kosten: Handelsregister und Notarkosten von € 200, Portokosten von € 50, Telefon € 150, Miete € 1.500.  
Dieses Geld muss natürlich irgendwo hergekommen sein! Aus der Einlage des Unternehmers kam es jedenfalls nicht!  

In Betracht kommen könnten Finanzierungen (z.Bsp. aus einem Darlehn) oder Einnahmen.  

Die Tatsache, dass das Ltd-Gesellschaftsrecht dem Unternehmer die Antwort offen lässt wieviel Geld er für sein neues Projekt benötigt, heißt also nicht das er kein Geld benötigt!  

Es sind also folgende Fragen zu stellen:  
1) Wieviel Geld wird für den Geschäftsaufbau benötigt?  
2) Woher kommt das Geld (Stammkapital,Fremdfinanzierung,Einnahmen)?  
3) Wieviel zusätzliches Sicherheitspolster wird benötigt, damit es zu keiner Unterdeckung kommt?  

Abschließender Hinweis: Bei Unsicherheiten hierzu ist dringend anzuraten, dass sich Unternehmer bei Bedarf an den Steuerberater wenden, der bei der Erstellung einer Kalkulation und späteren Eröffnungsbilanz unterstützt.

Änderungen von Sekretär oder Direktor

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Zu den wichtigsten Änderungen neben der Übertragung von Anteilen zählen die Änderungen von Sekretär und Direktor.  

Besonders wichtig ist hierzu zu wissen, dass derartige Änderungen dem Companieshouse innerhalb von 14 Tagen nach Änderung durch den entsprechenden Beschluss angezeigt werden müssen!  

Im Rahmen unseres Betreuungsservices stehen wir Ihnen für Änderungen und die laufende Verwaltung natürlich zur Seite.

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