Beispiele für die Gestaltung von Firmengruppen Firmengruendung.de / Freitag, 29. Februar 2008 0 4417 Die nachfolgenden Beispiele sollen einige praktische Möglichkeiten aufzeigen und so Anregungen zur Findung der individuellen Lösung bieten. Sie ersetzen in keinem Fall eine individuelle Beratung nach rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten. Für eine individuelle Rechtsberatung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Beachten Sie bitte ebenfalls, dass ein rechtsmißbräuchliches Verhalten im Handelsverkehr zu einer persönlichen Durchgriffshaftung führen kann. Ein gutes Beispiel hierfür liefert ein Hamburger Urteil. Hier wurden von einem Unternehmer zwei Gesellschaften gegründet. Über die eine liefen alle Einnahmen und über die andere alle Verbindlichkeiten. Hierdurch sollten Gläubiger benachteiligt werden. Dies führte zu Recht zu einem Durchgriff auf das persönliche Vermögen des Unternehmers. .... weiter lesen Mehr lesen ...
Einführung Frirmengruppen Firmengruendung.de / Freitag, 29. Februar 2008 0 3936 Eine Firmengruppe (engl. Group) aufzubauen bedeutet Geschäftsrisiken und/oder ProfitCenter auf verschiedene (Tochter)Unternehmen zu verteilen. Auch die klare Trennung von Geschäftsbereichen kann so vollzogen werden. Eine der klassischen Formen ist sicherlich die Aufteilung des Unternehmens in Besitz- und Betriebsgesellschaft. Neben den Marketingvorteilen einer Firmengruppe lassen sich so Risiken verringern, Diskretion erhöhen und Marktauftritte optimal steuern. Nicht umsonst nutzen größere Unternehmen seit jeher die Möglichkeiten der Group- bzw. Holdingbildung. Für kleine Unternehmen war und ist die – unter Beachtung des Einzelfalles - sehr zu empfehlende Bildung einer Firmengruppe mit deutschen Gesellschaften jedoch oft viel zu aufwendig. Hier kann die UG (oder ggf. auch die Limited) Ihre Vorteile ausspielen: Für überschaubare Gründungskosten lässt sich nahezu jede denkbare Konstellation schnell und kostengünstig aufbauen. Mehr lesen ...
Einführung Ltd & Co KG Firmengruendung.de / Freitag, 29. Februar 2008 0 4473 Eine KG (Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, bei der mindestens ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen voll haftet (Komplementär) und mindestens ein anderer Gesellschafter nur mit der Höhe seiner erbrachten Einlage haftet (Kommanditist). In der Praxis üblich ist es, die Stellung des Komplementärs durch eine Kapitalgesellschaft zu besetzen. Dies kann entweder durch eine GmbH, AG oder eben durch eine Limited geschehen. Hierdurch wird ein Haftungsdurchgriff auf das private Vermögen der Unternehmer ausgeschlossen. Gleichzeitig bleiben die Vorteile der Personengesellschaft erhalten (hierzu weiter unten). Durch die Einschaltung einer Limited als voll haftenden Gesellschafter kann auch hier der nötige Mindestkapitaleinsatz für ein neues Projekt deutlich beschränkt werden. Der Unternehmer kann seine Gewinne aus einer Kommanditgesellschaft zum Beispiel mit Verlusten aus anderen Geschäften (z.B. aus einer anderen Ltd. & Co KG oder Vermietung und Verpachtung) verrechnen. .... weiter lesen Mehr lesen ...
Grundlagen der LTD Struktur Firmengruendung.de / Freitag, 29. Februar 2008 0 8490 Die Struktur des Limited ähnelt einer Mischung aus deutscher GmbH und kleiner Aktiengesellschaft. Das Stammkapital ist in Anteile unter den Shareholdern (Gesellschaftern/Aktionären) aufgeteilt. Diesen gehört die Gesellschaft. Anteile können jederzeit ausgegeben, verkauft oder übertragen werden. Die Geschäfte der Gesellschaft führt der Director (Geschäftsführer). Natürlich können auch mehrere Geschäftsführer festgelegt werden. Wichtige Aufgaben des Geschäftsführers (Director): Der Director ist neben der Führung der Geschäfte verantwortlich für die fristgerechte Einreichung folgender Dokumente: Buchhaltung (Accounts) Steuerklärung Statusbericht (Annual Return) Jahresabschluss und Bilanz Wichtige Aufgaben des Sekretärs (Company Secretary): Führung der Unternehmensregister Einladung zu Haupt- und Gesellschafterversammlungen Mehr lesen ...
Vorteile der LTD Firmengruendung.de / Freitag, 29. Februar 2008 0 4005 Ausschluss der persönlichen Haftung Untergrenze für das Haftungskapital € 1,5 statt € 25.000 bei der GmbH Deutlich geringere sonstige Gründungskosten als bei der GmbH (keine Notarpflicht) Innerhalb weniger Tage einsatzfähig Einfache und kostengünstige Gestaltung von Firmengruppen und Holdingstrukturen Weltweit renommierteste Gesellschaftsform Freie Namenswahl wie bei der GmbH Einfache Umgestaltung und Auflösung Einfache Kapitalbeschaffung durch Ausgabe von Anteilen (Shares) und jederzeitiger Möglichkeit zur Kapitalerhöhung Mehr lesen ...