Aktuelle Beiträge

Von der Limited zur GmbH

Hineinverschmelzung

Firmengruendung.de 0 5166

Unternehmerisches Handeln ist von stetiger Anpassung an geänderte Bedingungen geprägt. Dies betrifft nicht nur die Anpassung von Produkten an neue Marktentwicklungen, sondern oft auch die Anpassung der Rechtsform, also des Unternehmensträgers.

Viele Unternehmer haben in den vergangenen Jahren die Limited als Rechtsform gewählt. Dies geschah oft aus gutem Grund. Ebenso vielschichtig, wie die Gründe für die Wahl der Rechtsform Limited waren, sind die Gründe für einen Weg aus der Limited.

Grundsätzlich bieten sich zwei Wege an, um aus der Limited in die deutsche GmbH zu wechseln.   ...    

Von der GmbH zur Limited

Herausverschmelzung

Firmengruendung.de 0 5647

Kaum bekannt, aber doch interessant kann die Umwandlung einer GmbH in die Limited sein.

Im Ergebnis wird aus der deutschen GmbH eine englische Limited, und zwar mit allen Konsequenzen.

Wird der deutsche Geschäftssitz nach Umwandlung der GmbH in die Limited aufgelöst, ist die Gesellschaft nach erfolgter Umwandlung in Deutschland faktisch nicht mehr existent.

Beachtlich ist unter anderem auch, dass gem. § 122j Absatz 1 Umwandlungsgesetz Gläubiger der GmbH nur binnen zwei Monaten    ...  

Inhaberaktien

Firmengruendung.de 0 4552
Eine interessante aber bisher noch kaum in Deutschland bekannte Gestaltungsvariante der englischen Limited ist die Ausgestaltung als Gesellschaft mit Inhaberaktien. Dabei werden im Shareholder Register - also der Gesellschafterlister - keine Namen mehr geführt.  

Außenstehende können insofern durch Blick in das engl. Handelsregister nicht mehr erkennen, wer Gesellschafter (also Inhaber) der Gesellschaft ist.  

Auf den durch die Gesellschaft ausgegebenen Aktien findet sich insofern auch kein Name. Es handelt sich vielmehr um Inhaberpapiere. Die Gesellschafterstellung wird also lediglich durch Vorlage der Aktien nachgewiesen. Die Übertragung der Aktien erfordert bei der Limited bekanntlich keinen Notar.  

Fazit: Inhaberaktien bieten eine interessante Alternative für alle Unternehmer, die besonderen Wert auf Diskretion legen.  

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass keine Treuhandschaften (und damit laufende Kosten) mehr notwendig sind, um Beteiligungen anonym zu halten.  

Gern gründen wir Ihre Gesellschaft mit Inhaberaktien, oder wandeln bestehende Strukturen in Inhaberaktien um.  
Kosten und Zeitaufwand hierfür sind durchaus überschaubar.  

Gern erläutern wir Ihnen die Details zur Limitedgründung mit Inhaberaktien.

Geschäftszweck der LTD und Eröffnung von Niederlassungen

Firmengruendung.de 0 7011

Immer wieder taucht die Frage auf, wo der Geschäftszweck der LTD geregelt ist. Vor der Companies Act 2006 Änderung im Okt 2009 war der Geschäftszweck in der Satzung vermerkt.  

Dies ist nun nicht mehr der Fall.  
Vielmehr regelt der Companies Act 2006 im Part 3, Chapter 4, Sec. 31 (1), dass der Geschäftszweck der LTD unbeschränkt ist, solange eine solche Beschränkung nicht in den Articles der Gesellschaft vermerkt ist.  

Eine Beschränkung könnte durch eine special resolution, und Mitteilung zum Companies House umgesetzt werden.  

Die Unbeschränktheit des Geschäftszwecks umfasst auch das Recht der Gesellschaft Nierderlassungen im Ausland zu  
errichten.  

Gesetzestext:  
CHAPTER 4  
MISCELLANEOUS AND SUPPLEMENTARY PROVISIONS  

Statement of company’s objects  
31 Statement of company’s objects  

(1) Unless a company’s articles specifically restrict the objects of the company, its objects are unrestricted. 

Firmierung als Group und Holding

Firmengruendung.de 0 4963
Die Firmierung „Group“ darf eine Limited im Namen führen, wenn diese Gesellschaft an min. zwei weiteren Gesellschaften Anteile hält.  

Die Firmierung „Holding“ darf eine Limited tragen, wenn sie min. 51% Anteile an min. einem anderen Unternehmen hält. 
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