Aktuelle Beiträge

§ 19 GWG (Geldwäschegesetz)

Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

Firmengruendung.de 0 1697

Absatz 1: Über das Transparenzregister sind im Hinblick auf Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 und Rechtsgestaltungen nach § 21 folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten nach Maßgabe des § 23 zugänglich: 

1. Vor- und Nachname,
2. Geburtsdatum,
3. Wohnort und
4. Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Absatz 2: Für die Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten von Vereinigungen im Sinne des § 20 Absatz 1 Satz 1 mit Ausnahme der rechtsfähigen Stiftungen gilt § 3 Absatz 1 und 2 entsprechend. Für die Bestimmung des wirtschaftlich Berechtigten von Rechtsgestaltungen nach § 21 und rechtsfähigen Stiftungen gilt § 3 Absatz 1 und 3 entsprechend.

Absatz 3: Die Angaben zu Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses nach Absatz 1 Nummer 4 zeigen, woraus die Stellung als wirtschaftlich Berechtigter folgt, und zwar 

1. bei Vereinigungen nach § 20 Absatz 1 Satz 1 mit Ausnahme der rechtsfähigen Stiftungen aus 

a) der Beteiligung an der Vereinigung selbst, insbesondere der Höhe der Kapitalanteile oder der Stimmrechte,
b) der Ausübung von Kontrolle auf sonstige Weise, insbesondere aufgrund von Absprachen zwischen einem Dritten und einem Anteilseigner oder zwischen mehreren Anteilseignern untereinander, oder aufgrund der einem Dritten eingeräumten Befugnis zur Ernennung von gesetzlichen Vertretern oder anderen Organmitgliedern oder
c) der Funktion des gesetzlichen Vertreters, geschäftsführenden Gesellschafters oder Partners, 

2. bei Rechtsgestaltungen nach § 21 und rechtsfähigen Stiftungen aus einer der in § 3 Absatz 3 aufgeführten Funktionen.

BFH Beschluss vom 25.11.2015, II R 62/14

§ 6a Grunderwerbsteuergesetz - Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

Firmengruendung.de 0 3017

BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 25.11.2015, II R 62/14
Vorinstanz: FG Nürnberg vom 16.10.2014, 4 K 1059/13
Beitrittsaufforderung an das BMF: Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG

Leitsätze
Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten und zum Verhältnis von § 6a Sätze 3 und 4 GrEStG, nach deren Wortlaut § 6a GrEStG auf Umwandlungsvorgänge, bei denen ein Rechtsträger untergeht oder neu entsteht (Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung oder Vermögensausgliederung zur Neugründung), nicht anwendbar ist, zu § 6a Satz 1 GrEStG, der durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 UmwG auch diese Umwandlungsvorgänge in den Anwendungsbereich der Vorschrift einbezieht, sowie zum möglichen Beihilfecharakter des § 6a GrEStG Stellung zu nehmen. ...


FG Nürnberg · Urteil vom 16. Oktober 2014 · Az. 4 K 1059/13

§ 6a Grunderwerbsteuergesetz - Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

Firmengruendung.de 0 2768

1. Der Bescheid vom 13.08.2013 wird dahin geändert, dass die durch die Verschmelzung lt. Anlage zum Bescheid verwirklichten Grunderwerbe (Lfd. Nr. 1. – 6.) gemäß § 6a Satz 1 GrEStG zu einem Anteil von 100 v.H. steuerbegünstigt sind.

2. Die Kosten des Verfahrens hat das Finanzamt zu tragen.

3. Das Urteil ist wegen der zu erstattenden Aufwendungen der Klägerin vorläufig vollstreckbar. Das Finanzamt darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Aufwendungen der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

 

Fällt bei der Verschmelzung einer LTD Grunderwerbsteuer an?

Firmengruendung.de 0 6194

Gehört zum Vermögen der übertragenden Gesellschaft auch ein Grundstück, so fällt bei der Umwandlung durch Verschmelzung gemäß § 1 I Nr. 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) grundsätzlich auch einmal Grunderwerbsteuer an.

§ 1 regelt Folgendes:

Abs. (1) Der Grunderwerbsteuer unterliegen die folgenden Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen: ...

Nr. 3 der Übergang des Eigentums, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung bedarf. …

Der Gesetzgeber hat in § 6a GrEStG jedoch Ausnahmeregelungen für Umgestaltungen im Konzern geschaffen. Sofern diese Ausnahmevorschrift anwendbar ist, kann die Grunderwerbsteuer entfallen.
In seiner Entscheidung vom 16.10.2014 hat das Finanzgericht Nürnberg die Anwendbarkeit der Vorschrift für Mutter-Tochter-Verschmelzungen eröffnet.   ...    

Verschmelzung von zwei Ltd's

Firmengruendung.de 0 5832
Häufig taucht die Frage auf, ob zwei Limiteds miteinander verschmolzen werden können. In der Regel handelt es sich um Fälle, in denen der Unternehmer eine Mutter- und Tochtergesellschaft in der Rechtsform der Limited gegründet hatte und diese nun zu einer Gesellschaft zusammenfassen möchte.

Das englische Gesellschaftsrecht läßt Verschmelzungen von zwei Limiteds nicht zu.

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